Der juristische Konflikt zwischen der Musikindustrie und Entwicklern generativer künstlicher Intelligenz erreicht eine neue Dimension. Am Freitag, den 28. August 2026, reichten die Musikverlage Sony Music Publishing und Warner Chappell Music eine gemeinsame Urheberrechtsklage gegen das US-amerikanische KI-Unternehmen Anthropic PBC ein. Die Klageschrift wurde beim US-Bezirksgericht für den nördlichen Bezirk von Kalifornien eingereicht und richtet sich nicht nur gegen das Unternehmen, sondern nimmt auch dessen Führungskräfte direkt ins Visier.
Vorwurf des systematischen Einsatzes von Filesharing-Netzwerken
Die Kläger werfen Anthropic vor, zehntausende geschützte Musikkompositionen und Songtexte unbefugt vervielfältigt und für das Training seiner Sprachmodell-Reihe Claude genutzt zu haben. Nach Darstellung der Musikverlage beschränkte sich das Unternehmen bei der Datenbeschaffung nicht auf herkömmliches Web-Scraping. Stattdessen soll Anthropic gezielt Piraterie-Plattformen und Filesharing-Netzwerke wie Library Genesis (LibGen) und Pirate Library Mirror genutzt haben, um urheberrechtlich geschütztes Material über das BitTorrent-Protokoll massenhaft herunterzuladen.
In der Klageschrift findet sich eine scharfe Verurteilung dieses Vorgehens. Die Musikverlage bezeichnen die Praktiken von Anthropic wörtlich als „one of the largest and most blatant ongoing thefts of intellectual property in history“. Die unrechtmäßig erworbenen Datenbestände seien anschließend in die Trainingskorpora der KI-Modelle eingeflossen, ohne dass entsprechende Lizenzen erworben oder Genehmigungen der Rechteinhaber eingeholt worden seien.
Prominente Werke als Beispielfälle
Um das Ausmaß der mutmaßlichen Rechtsverletzungen zu verdeutlichen, führt die Anklageschrift zahlreiche prominente Musiktitel aus den Katalogen der beiden Verlagshäuser auf. Zu den ausdrücklich als Belege genannten Werken zählen globale Hits und Klassiker wie „Ain’t No Mountain High Enough“ von Marvin Gaye, „All I Want for Christmas is You“ von Mariah Carey, „Eye of the Tiger“ von Survivor sowie „Livin‘ On a Prayer“ von Bon Jovi.
Darüber hinaus werden Stücke wie „September“ von Earth, Wind & Fire, „Hallelujah“ von Leonard Cohen und „Paper Rings“ von Taylor Swift in den Dokumenten aufgeführt. Laut den Verlagen sind die Claude-Modelle nicht nur mit diesen Texten trainiert worden, sondern seien auch in der Lage, geschützte Textpassagen und Kompositionselemente auf Aufforderung in Modell-Outputs wiederzugeben.
Vier zentrale Anklagepunkte und persönliche Haftung der Gründer
Die Klage stützt sich auf vier rechtliche Kernpunkte, die unterschiedliche Facetten des Datenbeschaffungs- und Modellentwicklungsprozesses abdecken:
- Unmittelbare Urheberrechtsverletzung durch Torrenting: Dieser Vorwurf richtet sich gegen alle drei Beklagten – das Unternehmen Anthropic sowie Mitgründer und Chief Executive Officer Dario Amodei und Mitgründer Benjamin Mann persönlich.
- Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung: Auch hier werden Dario Amodei und Benjamin Mann gesondert in Anspruch genommen, da sie die rechtswidrigen Beschaffungsmaßnahmen autorisiert oder beaufsichtigt haben sollen.
- Unmittelbare Urheberrechtsverletzung durch Scraping, Training und Modell-Outputs: Dieser Klagepunkt richtet sich gegen das Unternehmen Anthropic PBC.
- Rechtswidriges Entfernen von Urheberrechtsinformationen: Anthropic wird beschuldigt, Urheberrechtsverwaltungsinformationen (Copyright Management Information) unrechtmäßig entfernt oder verändert zu haben.
Finanziell fordern die Kläger den maximalen gesetzlichen Schadensersatz (statutory damages). Dieser beläuft sich nach US-Recht auf bis zu 150.000 US-Dollar pro vorsätzlich verletztem Werk. Für jeden einzelnen Verstoß im Zusammenhang mit dem Entfernen von Urheberrechtsinformationen verlangen die Verlage zusätzlich bis zu 25.000 US-Dollar.
Anthropic kündigt Verteidigung an
Anthropic wies die Vorwürfe umgehend zurück. In einer Stellungnahme erklärte das KI-Unternehmen laut Business Insider: „We disagree with the publishers‘ claims and we intend to defend ourselves robustly in court.“ Das Unternehmen bestreitet die Darstellungen der Verlage und bereitet sich auf eine juristische Auseinandersetzung vor Gericht vor.
Mit der Klage von Sony Music Publishing und Warner Chappell Music stehen nun alle drei großen Musikkonzerne bzw. deren Verlagsarme in einem direkten Rechtsstreit mit Anthropic. Zuvor hatten bereits die Universal Music Publishing Group sowie die Musikunternehmen Concord Music Group und ABKCO separate Verfahren gegen den Entwickler angestrengt. Der Ausgang dieser Verfahren dürfte maßgebliche Präzedenzfälle für die Frage schaffen, unter welchen Bedingungen urheberrechtlich geschützte Daten für das Training generativer KI-Modelle genutzt werden dürfen.