Trotz wachsender Kritik aus der Politik und von Standesvertretungen hält die Bundesregierung an der geplanten Reform der Krankschreibungsregeln fest. Wie Regierungssprecher Stefan Kornelius am 31. August 2026 in Berlin bekräftigte, soll die gesetzliche Verpflichtung für Arbeitnehmende, bereits ab dem ersten Tag einer Erkrankung ein ärztliches Attest vorzulegen, wie vorgesehen umgesetzt werden. Die Koalitionspartner hätten sich auf diese Maßnahme verständigt, und diese Vereinbarung bilde das verbindliche Fundament für die anstehenden Gesetzgebungsarbeiten.
Nach Angaben der Regierungszentrale dient die geplante Neuregelung in erster Linie dem Zweck, den Missbrauch bestehender Regelungen zur Arbeitsunfähigkeit einzudämmen. Innerhalb der Bundesregierung werde nun an der Ausarbeitung eines konkreten Gesetzesentwurfs gearbeitet, um den Koalitionsbeschluss in geltendes Recht zu überführen. Damit soll die bisherige Regelung, nach der Arbeitnehmer standardmäßig erst nach dem dritten Kalendertag der Erkrankung eine Bescheinigung vorweisen müssen – sofern der Arbeitgeber dies nicht individuell früher verlangt –, durch eine bundesweit einheitliche gesetzliche Grundsatzpflicht ab Tag eins abgelöst werden.
Gleichzeitig stellte Kornelius klar, dass die Neuregelung Spielräume für die betriebliche Praxis vorsehen wird. So sollen Abweichungen von der generellen Attestpflicht ab dem ersten Tag weiterhin möglich bleiben, sofern sie über Tarifverträge oder betriebliche Vereinbarungen zwischen den Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen geregelt werden. Auf diese Weise wolle man den Sozialpartnern die Möglichkeit geben, branchen- oder unternehmensspezifische Vereinbarungen zu treffen und bewährte betriebliche Abläufe fortzuführen.
Die Festlegung der Regierungsspitze erfolgt nach internen Meinungsverschiedenheiten innerhalb des Bundeskabinetts. Zuvor hatte Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) die Zweckmäßigkeit einer starren und flächendeckenden Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag öffentlich infrage gestellt. Ihre Zweifel an der Sinnhaftigkeit einer solchen Regelung hatten eine Debatte über den Kurs der Koalition in der Arbeitsmarkt- und Gesundheitspolitik ausgelöst. Mit der jüngsten Erklärung stellt die Regierungsführung nun jedoch klar, dass an der Vereinbarung festgehalten wird.
Auf deutlichen Widerstand stößt das Gesetzesvorhaben in der medizinischen Praxis. Aus der Ärzteschaft und von Ärzteverbänden wird massive Kritik an den Regierungsplänen geübt. Medizinerinnen und Mediziner befürchten, dass eine ausnahmslose Attestpflicht ab Tag eins zu einem erheblichen zusätzlichen Patientenaufkommen in den Hausarzt- und Facharztpraxen führen wird. Vor allem bei leichten, kurzzeitigen Infekten oder Unpässlichkeiten, die in der Regel lediglich häusliche Ruhe erfordern, müssten Patienten künftig zwingend eine Praxis aufsuchen.
Die Berufsverbände warnen in diesem Zusammenhang vor einer weiteren Zunahme des bürokratischen Aufwands. Bereits jetzt klagen Praxen über eine hohe Belastung durch Dokumentations- und Bescheinigungspflichten, die wertvolle Arbeitszeit des medizinischen Personals binde. Durch das prognostizierte Mehraufkommen an Kurzzeit-Attesten drohten längere Wartezeiten für akut und schwerer erkrankte Menschen, während die personellen Kapazitäten in der ambulanten Versorgung weiter strapaziert würden.
Mit der Ausarbeitung des konkreten Gesetzesentwurfs rückt die Diskussion nun in die parlamentarische Phase. In den kommenden Beratungen innerhalb der Ministerien und im Gesetzgebungsverfahren wird sich zeigen, wie die Bundesregierung die Balance zwischen der angestrebten Missbrauchsprävention und den Bedenken hinsichtlich der Praxisüberlastung ausgestalten will.