Bundesrat fordert gesetzliches Recht auf Vergessenwerden nach Krebserkrankung

Bundesrat fordert gesetzliches Recht auf Vergessenwerden nach Krebserkrankung

User avatar placeholder
Verfasst von Hans Baron

16.10.2026

Der Bundesrat setzt sich für eine spürbare Stärkung der Rechte von Menschen ein, die eine Krebserkrankung erfolgreich bewältigt haben. In seiner 1069. Plenarsitzung in Berlin hat die Länderkammer am 16. Oktober 2026 unter Tagesordnungspunkt 15 eine Entschließung verabschiedet, die ein gesetzliches Recht auf Vergessenwerden für ehemals Erkrankte vorsieht. Die Bundesländer fordern die deutsche Bundesregierung auf, zeitnah einen Regelungsvorschlag vorzulegen, der verhindert, dass Betroffene nach überstandener Therapie weiterhin rechtliche und wirtschaftliche Nachteile erfahren.

Die Initiative, die unter der Drucksachennummer 543/26 beschlossen wurde, geht auf einen gemeinsamen Antrag der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Bremen, Niedersachsen und Thüringen zurück. Sie zielt darauf ab, dass Personen nach dem erfolgreichen Abschluss einer Krebstherapie ihre frühere Diagnose bei Vertragsschlüssen nach Ablauf medizinisch fundierter Fristen nicht mehr verpflichtend angeben müssen. Bisher führen entsprechende Angaben in standardisierten Fragebögen häufig dazu, dass Anträge abgelehnt oder mit erheblichen Erschwernissen belegt werden.

Mit der Neuregelung sollen Betroffene wirksam vor Diskriminierungen und anhaltenden Nachteilen geschützt werden. Der Beschluss benennt dabei konkrete Lebensbereiche, in denen Genesene derzeit wiederholt auf Barrieren stoßen. Im Fokus stehen der Abschluss von Versicherungsverträgen, Anträge auf Verbraucherkredite sowie Verfahren zur Adoptionsvermittlung. In allen diesen Verfahren führt die Offenlegung einer teils Jahre zurückliegenden Erkrankung nach Einschätzung der Länder regelmäßig zu ungerechtfertigten Risikozuschlägen, schlechteren Vertragskonditionen oder gar zum vollständigen Ausschluss.

Neben dem Wegfall der Auskunftspflichten beinhaltet der Beschluss der Länderkammer eine klare Regelung zum Umgang mit Altbeständen an Daten. So fordert die Entschließung, dass bereits erhobene und vorhandene Gesundheitsdaten über eine überwundene Krebserkrankung nach Ablauf der medizinisch definierten Fristen verpflichtend gelöscht werden müssen. Dadurch soll vermieden werden, dass gespeicherte Datenbestände bei Instituten verbleiben und weiterhin zu nachteiligen Entscheidungen für die Betroffenen herangezogen werden können.

Für die konkrete Festlegung der Zeiträume, nach deren Ablauf das Recht auf Vergessenwerden in Kraft tritt, formuliert der Bundesrat klare Vorgaben. Die Fristen dürfen demnach nicht willkürlich gewählt werden, sondern müssen auf fundierten wissenschaftlichen Kriterien beruhen. Bei der Ausgestaltung sollen medizinische Erkenntnisse zu Rückfall- und Langzeitrisiken ebenso maßgeblich sein wie validierte Standards für eine vollständige Heilung und dauerhafte Remission. Ziel ist es, den enormen Fortschritten in der modernen Onkologie auch auf rechtlicher Ebene gerecht zu werden.

In die Debatte brachte sich unter anderem Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig ein. Bereits vor der Bundesratssitzung hatte die Regierungschefin die gesellschaftliche Relevanz der Initiative hervorgehoben: „Viele Menschen erkranken jedes Jahr in Deutschland an Krebs. Es ist die Volkskrankheit Nummer zwei.“

Während der Plenarsitzung untermauerte Schwesig die Forderung nach gesetzlichen Schutzvorschriften mit deutlichen Worten und verwies dabei auch auf ihren eigenen Werdegang. Im Plenum erklärte sie: „Ich selber habe es erlebt, was es bedeutet, die Diagnose Krebs zu bekommen, was es bedeutet, dagegen anzukämpfen, und dass Krebs nicht gleich Krebs ist, sondern es oft die Möglichkeit gibt, auch wieder gesund zu werden.“

Der Beschluss der Länderkammer blickt zudem über onkologische Diagnosen hinaus. So regt der Bundesrat in seiner Entschließung ausdrücklich an zu prüfen, ob ein entsprechendes Recht auf Vergessenwerden perspektivisch auch auf andere schwere Krankheiten ausgeweitet werden kann. Nach dem Votum der Länderkammer liegt die Ausarbeitung eines entsprechenden Gesetzentwurfs nun bei der Bundesregierung.

Image placeholder

Bürgerjournalisten, denen der Naturschutz sehr am Herzen liegt.